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Zur personenbedingten Kündigung

Zur personenbedingten Kündigung

von Nikolai Wlazik
Softcover - 9783640376360
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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Personalmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: I Allgemeine Grundlagen

I.1 Personenkreis

Im Kündigungsschutzgesetz bezieht sich die Schutzfunktion grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer.

Der Begriff des Arbeitnehmers ist im Gesetz jedoch nicht genau definiert,

sodass hierfür auf allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze, insbesondere der Rechtsprechung

des Bundesarbeitsgerichts zurückgegriffen wird. Hiernach werden als Arbeitnehmer

diejenigen bezeichnet, welche im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation

und in persönlicher Abhängigkeit Dienstleistungen erbringen.

Dabei

ist nicht relevant, wie Vertragsinhalte formuliert sind, sondern vielmehr die tatsächliche

Durchführung der Vertragsinhalte.

I.2 Betriebsbezug

Für den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes kommen Betriebe, Unternehmen

und Konzerne in Betracht; auch wenn letztere nicht namentlich erwähnt werden.

Für Kleinbetriebe gilt das Kündigungsschutzgesetz allerdings nicht. Unter einem

¿Kleinbetrieb¿ versteht man nach aktuellem Recht gemäß § 23 KSchG Betriebe und

Verwaltungen, die in der Regel weniger als zehn Arbeitnehmer beschäftigen. Damit

wird den Kleinbetrieben ein Privileg eingeräumt, da diese weniger leistungsfähig sind

und größere Flexibilität benötigen, um Arbeitsverhältnisse zu beenden.

Es greift jedoch eine Sonderregelung für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits

vor dem 01.01.2004 bestanden hat. Hier gilt der alte Schwellenwert von 5 Arbeitnehmern.

Dies führt dazu, dass es bei Betrieben mit 5 bis 9 Arbeitnehmern zu einer ¿zwei

Klassen-Aufteilung¿ kommt. Wird ein weiterer Arbeitnehmer beschäftigt und wächst

der Personalbestand dadurch auf z.B. 8 Arbeitnehmer, so greift für diesen Arbeitnehmer

nicht das Kündigungsschutzgesetz. Alle anderen Arbeitnehmer genießen jedoch den

Schutz (unter der Voraussetzung, dass die Arbeitnehmer bereits vor dem 01.01.2004 bei

diesem Arbeitgeber beschäftigt waren).

Bei der Ermittlung der Anzahl der Arbeitnehmer wird in der Regel auf die Personalstärke

abgestellt, die für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnend ist. Dabei werden

Arbeitnehmer rein rechnerisch mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von

nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und mit nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 bewertet.

Es kommt also nicht auf die reine Kopfzahl an.

[...]

Details

Verlag GRIN Verlag
Ersterscheinung 18. Juli 2009
Maße 21 cm x 14.8 cm x 0.3 cm
Gewicht 51 Gramm
Format Softcover
ISBN-13 9783640376360
Auflage 2. Auflage
Seiten 24

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