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Beschreibung
Schiedsgerichte sind heute schon in der Lage, einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, wie sich aus § 1041 Abs. 1 ZPO ergibt. Die Anordnungen des Schiedsgerichts können auch vom Oberlandesgericht für vollziehbar erklärt werden (§ 1041 Abs. 2/3 ZPO). Probleme bereiten aber zwei konzeptionelle Defizite: Zum einen muss das Schiedsgericht erst konstituiert werden, bevor es Rechtsschutz gewähren kann. Zum anderen kostet die Vollziehungszulassung Zeit, was die Effektivität des Rechtsschutzes mindert.
Caspar Baumeister schlägt zur Behebung dieser Defizite die Einführung eines sogenannten Emergency Arbitrator vor. Dies ist eine Einzelperson, die vor der Konstitution des eigentlichen Schiedsgerichts nur für Eilanträge zuständig ist und zudem auch Vorschläge für eine Beschleunigung des Verfahrens der Vollziehungszulassung unterbreiten kann, etwa mit Blick auf die gerichtlichen Maßstäbe zur Überprüfung von Schiedssprüchen. Im Folgenden analysiert der Autor die Verfahrensschritte des einstweiligen Rechtsschutzes unter Berücksichtigung gegenwärtiger Reformen und Reformvorschläge und stellt rechtsvergleichende Bezüge her. Dies führt vom Katalog einzelner Maßnahmen, die Schiedsgerichte erlassen können, über die Möglichkeit des Verzichts der Anhörung des Antragsgegners (sog. ex parte-Verfahren) zu Rechtsbehelfen, die gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts statthaft sind. Auch das schwierige Verhältnis der Schiedsgerichte zu den staatlichen Gerichten, die ebenfalls einstweilige Maßnahmen anordnen können (§ 1033 ZPO), findet Berücksichtigung. Die Erwägungen zu konkreten Regelungsvorschlägen am Ende eines jeden Kapitels münden in einen Gesamtentwurf eines neuen deutschen Schiedsverfahrensrechts in Bezug auf den einstweiligen Rechtsschutz.
Reflexion und Innovation
Details
| Verlag | Mohr Siebeck |
| Ersterscheinung | 31. Dezember 2026 |
| Maße | 23.2 cm x 15.5 cm |
| Format | Hardcover |
| ISBN-13 | 9783162008794 |
| Auflage | 1. Auflage |
| Seiten | 470 |