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Einschränkung der Lageberichterstattung gem. § 289 HGB durch die Staatsschutzklausel des § 286 Abs. 1 HGB

Einschränkung der Lageberichterstattung gem. § 289 HGB durch die Staatsschutzklausel des § 286 Abs. 1 HGB

von Robert Tischer
Softcover - 9783640283149
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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Nie dem Rechenschaft geben, der sie nicht gefordert hat, und selbst wenn sie

gefordert wird, ist es eine Art Vergehen, darin mehr als nötig zu tun.¿ Dieses

Zitat von Baltasar Gracián spiegelt wieder, was viele derjenigen, die Entscheidungen

in Unternehmen treffen, zu denken scheinen.

Dabei ist jeder, der zumindest auch fremde Angelegenheiten besorgt, seit jeher

durch die Rechtsordnung zur Rechenschaft verpflichtet. So muss insbesondere

derjenige, dem fremdes Vermögen zur Bewirtschaftung anvertraut wird, über

den Erfolg seines Wirtschaftens Rechenschaft ablegen. Diese Pflicht zur

Rechenschaftslegung kann auch als Pflicht zur Rechnungslegung verstanden

werden. Sie ist für jeden Kaufmann in den §§ 238 Abs. 1 Satz 1, 242 Abs. 1

Satz 1 HGB niedergelegt. Für Kapitalgesellschaften besteht die Rechnungslegung

dabei grundsätzlich aus einem Jahresabschluss, der um einen Anhang

erweitert wird und einem Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Allerdings kann eine sehr weitgehende Informationspflicht der Gesellschaft

oder Dritten auch erheblich schaden, wenn dadurch geheimhaltungsbedürftige

Angaben öffentlich bekannt werden. Daher besteht neben dem Interesse zur

Offenlegung von Informationen, das heißt zur Rechenschaftslegung, unter

Umständen auch ein Interesse an der Geheimhaltung bestimmter Sachverhalte,

vor allem in sensiblen Bereichen.

Aus diesem Grund ist für den Anhang in § 286 Abs. 1 HGB eine Beschränkung

der Berichterstattung zugunsten der Bundesrepublik Deutschland und ihrer

Länder, sowie in § 286 Abs. 2 bis 5 HGB eine solche zugunsten der Gesellschaft

selbst vorgesehen. Eine Schutzklausel zugunsten des Staates ist für den

Lagebericht nach § 289 HGB jedoch nicht enthalten. Daher ist in Literatur und

Praxis umstritten, ob die Einschränkung der Berichtspflicht nach § 286 Abs. 1

HGB auch für den Lagebericht gelten soll.

Details

Verlag GRIN Verlag
Ersterscheinung 17. März 2009
Maße 21 cm x 14.8 cm x 0.4 cm
Gewicht 84 Gramm
Format Softcover
ISBN-13 9783640283149
Auflage 3. Auflage
Seiten 48