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Eignung eines IFRS - Einzelabschlusses als Basis der Ausschüttungsbegrenzung

Eignung eines IFRS - Einzelabschlusses als Basis der Ausschüttungsbegrenzung

von Stefan Vedder
Softcover - 9783638946643
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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Bergische Universität Wuppertal, Veranstaltung: Externe Rechnungslegung, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der sog. ¿IAS-Verordnung¿ hat die EG den Weg für eine grundsätzliche IFRSBilanzierung

auch deutscher Unternehmen geebnet. Von der darin eröffneten Möglichkeit,

den Unternehmen auch in jeder Hinsicht befreiende Einzelabschlüsse auf Basis der

IFRS zu gestatten oder gar vorzuschreiben, hat der deutsche Gesetzgeber indes keinen

Gebrauch gemacht. Neben verpflichtenden IFRS-Konzernabschlüssen für kapitalmarktorientierte

Muttergesellschaften besteht für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen

ein Wahlrecht, ihren Konzernabschluss ebenfalls nach IFRS aufzustellen. Für Einzelabschlüsse

gibt es zwar auch ein grundsätzliches IFRS-Wahlrecht, jedoch betrifft dieses

lediglich die Offenlegung. Es muss daher weiterhin ein HGB-Einzelabschluss insb. für

Zwecke der Ausschüttung und ¿ wegen des in § 5 Abs. 1 EStG normierten Maßgeblichkeitsprinzips

¿ der Besteuerung aufgestellt werden.

Eben die Tatsache, dass mit dem Einzelabschluss verschiedene Rechtsfolgen verknüpft

sind, weckt Vorbehalte, ob ein nach IFRS erstellter Jahresabschluss, der in erster Linie

dazu dienen soll, entscheidungsrelevante Informationen insb. für Investoren bereit zu

stellen3, bspw. geeignet ist, als Basis für die Ausschüttung zu dienen.4 So wurde die

Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, keine durchweg befreienden IFRSEinzelabschlüsse

zuzulassen, auch damit begründet, dass sich ein IFRS-Einzelabschluss

gerade nicht als Grundlage für die Ausschüttungsbemessung eigne.5 Aus welchen

Gründen sich ein nach den IFRS aufgestellter Einzelabschluss dafür tatsächlich nicht

eignet und welche Reformvorschläge diesbezüglich existieren, gilt es auf den nächsten

Seiten aufzuzeigen. Bei haftungsbeschränkten Unternehmen ist eine grundsätzliche Ausschüttungsbegrenzung nötig, da den Gläubigern von (haftungsbeschränkten) Kapitalgesellschaften lediglich das Un-ternehmensvermögen als Haftungsmasse zur Verfügung steht und jede Ausschüttung das im Unternehmen vorhandene Vermögen mindert. Da eine Ausschüttungsbegrenzung lediglich für haftungsbeschränkte Unternehmen von Bedeutung ist, finden sich die relevanten Vorschriften entsprechend in den gesellschaftsrechtlichen Normen. So normiert bspw. § 58 AktG, dass lediglich der Bilanzgewinn an die Aktionäre ausgeschüttet werden darf.

Details

Verlag GRIN Verlag
Ersterscheinung Mai 2008
Maße 21 cm x 14.8 cm x 0.2 cm
Gewicht 45 Gramm
Format Softcover
ISBN-13 9783638946643
Auflage 2. Auflage
Seiten 20

Schlagwörter