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Die Maßstäbe der Pflichtverletzung bei Vorstandsvergütungen bei Aktiengesellschaften (Mannesmann)

Die Maßstäbe der Pflichtverletzung bei Vorstandsvergütungen bei Aktiengesellschaften (Mannesmann)

von Johannes Stelzer
Softcover - 9783656636359
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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 16, Universität Augsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Vorstandsvergütungen stellen, in einer von Wirtschafts- und Bankenkrise

gezeichneten Zeit, ein kontrovers und überwiegend polemisch diskutiertes Thema

dar. In einer Zeit, in der sich der gemeine Bürger durch die Oberschicht beraubt

fühlt, vom Staat alleine gelassen sieht und einer vermeintlich hilflosen Justiz ins

Auge blickt, sorgt der Tatbestand der Untreue mit seinen Fällen für sehr viel

pathetischen Zündstoff. Doch ein genauerer Blick, auf diesen seit jeher

umstrittenen Tatbestand, lohnt sich.

Die Untreue unterscheidet zwei Varianten, deren Verhältnis zueinander von

Rechtsprechung und Lehre heftig diskutiert werden; den Missbrauchs- und den

Treubruchtatbestand. Nach h.M. bildet Ersterer nur einen Spezialfall der zweiten

Variante und ist insofern lex specialis. Beiden Varianten ist, dieser Ansicht nach,

die Anforderung an die Vermögensbetreuungspflicht und den Vermögensschaden

identisch zu eigen. Der Unterschied liegt also in der Tathandlung selbst und kann

für die hier behandelte Thematik i.E. offen bleiben, da der entscheidende

Unterschied letztendlich darin liegt, ob die Zuwendung zivilrechtlich wirksam ist.

Ist dies der Fall, so handelt es sich um den Missbrauchstatbestand. Bei fehlender

Wirksamkeit und Nichtigkeit greift der umfassendere Treubruchstatbestand. Drehund

Angelpunkt ist hier also die Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht

selbst und deren Verhältnis hin zur gesellschaftsrechtlichen Pflichtverletzung. Aus

diesem Grund beginnt die Prüfung immer bei einem Verstoß gegen privat- oder

öffentlich-rechtliche Pflichten. Durch die Einheit der Rechtsordnung ergibt sich

daraus eine akzessorische Primärrechtsbindung, die sich auch umgekehrt aus der

ultima ratio-Funktion des Strafrechts ergibt. Somit ist ein Verhalten, das in zivilund

öffentlich-rechtlicher Hinsicht erlaubt ist, niemals als pflichtwidrig i.S.d. §

226 StGB zu bewerten. Auch ist der Strafrechtler selbst bei der Frage, ob ein

Primärrechtsverstoß vorliegt, nicht an die herrschende bzw. einhellige Auslegung

des Primärrechts gebunden, so dass zwar eine Primärrechts-, aber keine

Primärrechtlerakzessorietät des Strafrechts die Folge ist. Hierfür spricht, in

besonderem Maße, die erhöhte Anforderung an das Strafrecht, durch die

Beachtung des Bestimmtheitsgebots Art. 103 II GG, selbst.

Details

Verlag GRIN Verlag
Ersterscheinung 14. April 2014
Maße 21 cm x 14.8 cm x 0.3 cm
Gewicht 51 Gramm
Format Softcover
ISBN-13 9783656636359
Auflage 2. Auflage
Seiten 24