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Die bösgläubige Markenanmeldung nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG im Lichte des Benutzungswillens

Die bösgläubige Markenanmeldung nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG im Lichte des Benutzungswillens

von Carolin Schosser
Hardcover - 9783631648506
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Beschreibung

Nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, wenn der Markenanmelder bei deren Anmeldung bösgläubig ist. Bei dem Begriff der Bösgläubigkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in Umsetzung der Ersten Markenrechtsrichtlinie in das Markengesetz eingeführt wurde. Er beschäftigt die Rechtsprechung nach wie vor, wie auch die Lindt-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2009 zu Art. 51 Abs. 1 lit. b GMV a.F. zeigt, wo der Begriff inhaltsgleich verwendet wird. Die Arbeit untersucht, welche Bedeutung dem Benutzungswillen des Markenanmelders bei der Beurteilung einer Anmeldung als bösgläubig zukommt. Dabei werden insbesondere die rechtshistorische Entwicklung des § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG und die Regelungen zum Benutzungszwang herangezogen.

Details

Verlag Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Ersterscheinung 15. Januar 2014
Maße 21 cm x 14.8 cm
Gewicht 390 Gramm
Format Hardcover
ISBN-13 9783631648506
Auflage 1. Auflage
Seiten 220

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