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Die Bestimmung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Die Bestimmung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB

von Mark-Oliver Otto
Softcover - 9783631551547
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Beschreibung

Zu den zentralen Punkten der Schuldrechtsmodernisierung gehörte die Neugestaltung des Verjährungsrechts. Das bisherige System hatte sich aufgrund einer unübersehbaren Zahl von Verjährungsfristen als zu komplex erwiesen. Die Reform führte zu einer erheblichen Reduzierung der Zahl der Fristen und zu einem deutlich größeren Anwendungsbereich der Regelverjährungsfrist. Der notwendige Preis für die Vereinfachung ist die Einführung des subjektiven Verjährungsbeginns. Der Verjährungsbeginn hängt nun davon ab, ob der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte haben müssen. Die Arbeit untersucht die praktisch bedeutsame Frage, unter welchen Voraussetzungen Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis bejaht werden können.

Verjaehrungsbeginn wegen Kenntnis und grobfahrlaessiger Unkenntnis der anspruchsbegruendenden Tatsachen

Details

Verlag Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Ersterscheinung 29. März 2006
Maße 21 cm x 14.8 cm
Gewicht 450 Gramm
Format Softcover
ISBN-13 9783631551547
Auflage 1. Auflage
Seiten 334