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Staatsorganisationsrecht (Deutschland)

Staatsorganisationsrecht (Deutschland)

Softcover - 9781233230860
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Beschreibung

Quelle: Wikipedia. Seiten: 24. Kapitel: Bundespräsident, Bundesversammlung, Gesetzgebungsverfahren, Kompetenz-Kompetenz, Konkurrierende Gesetzgebung, Zustimmungsbedürftiges Gesetz, Notstandsverfassung, Kompetenz kraft Natur der Sache, Ausschließliche Gesetzgebung, Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Auszug: Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Durch das Grundgesetz ist seine Macht im politischen System des Landes beschränkt, und seine Aufgaben sind vor allem repräsentativer Art, weshalb er als pouvoir neutre (,neutrale Gewalt¿) bezeichnet wird. Mit der Entscheidungsgewalt über die Auflösung des Deutschen Bundestages im Falle der vom Bundeskanzler verlorenen Vertrauensfrage und bei der Wahl einer Minderheitsregierung kommt ihm jedoch auch eine wichtige staatspolitische Bedeutung zu. Der Bundespräsident kann der Exekutive zugeordnet werden, er hat allerdings auch Befugnisse außerhalb der Exekutive und wird deswegen teils als ¿über den drei Gewalten stehend¿ betrachtet. Der Bundespräsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren von der Bundesversammlung gewählt. Die anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Die Amtssitze des Bundespräsidenten sind das Schloss Bellevue in der Bundeshauptstadt Berlin und die Villa Hammerschmidt in der Bundesstadt Bonn. In der Ausübung seiner Aufgaben unterstützt ihn das Bundespräsidialamt. Amtsinhaber ist seit dem 30. Juni 2010 der an diesem Tag gewählte Christian Wulff. Seinen Amtseid leistete er in einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat am 2. Juli 2010. Der Bundespräsident hat in seiner Funktion als Staatsoberhaupt folgende Aufgaben: In vielen dieser Fälle ist der Bundespräsident allein Ausführender oder es bedarf nach des Grundgesetzes der Gegenzeichnung durch ein Mitglied der Bundesregierung. Diese Tätigkeiten werden der Funktion des Bundespräsidenten als Staatsnotar zugeordnet. Die Gewalt über die Auflösung des Deutschen Bundestages in zwei verschiedenen Fällen umfasst hingegen nicht eine Gegenzeichnung durch Dritte. Man spricht insofern von einer Reservefunktion des Bundespräsidenten. Der Bundespräsident vertritt völkerrechtlich die Bundesrepublik Deutschland. Er beglaubigt deutsche Vertreter (in der Regel durch Akkreditierungsbrief) und empfängt und bestätigt Vertreter Int

Bundespräsident, Bundesversammlung, Gesetzgebungsverfahren, Kompetenz-Kompetenz, Konkurrierende Gesetzgebung, Zustimmungsbedürftiges Gesetz, Notstandsverfassung, Kompetenz kraft Natur der Sache, Ausschließliche Gesetzgebung

Details

Verlag Books LLC, Reference Series
Ersterscheinung März 2015
Maße 24.6 cm x 18.9 cm x 0.2 cm
Gewicht 70 Gramm
Format Softcover
ISBN-13 9781233230860
Seiten 24

Schlagwörter