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Beschreibung
Quelle: Wikipedia. Seiten: 29. Kapitel: Parlament (Schweiz), Bundesrat, Bundespräsident, Bundesversammlung, Landsgemeinde, Nationalrat, Ständerat, Kantonsregierung, Staatsrat, Bundesgericht, Bürgergemeinde, Gemeindepräsident, Bundeskanzler, Gemeindeversammlung, Nationalratspräsident, Interjurassische Versammlung, Einwohnerrat, Gemeinderat, Regierungsstatthalter, Landammann, Ständeratspräsident, Kleiner Rat. Auszug: Die Bundesversammlung (französisch , italienisch , rätoromanisch ), das Parlament der Schweizerischen Eidgenossenschaft, besteht aus zwei gleichgestellten Kammern: dem 200 Mitglieder zählenden Nationalrat und dem 46-köpfigen Ständerat. National- und Ständerat bilden zusammen die gesetzgebende Gewalt (Legislative). Die Kammern verhandeln in der Regel getrennt. Hauptaufgabe des Parlamentes und seiner Mitglieder ist die Vertretung der unterschiedlichen Interessen der Wählerinnen und Wähler. Das Parlament beschliesst über alle grundlegenden Fragen des Bundesstaates (unter Vorbehalt der übergeordneten Referendums- und Initiativrechte des Volkes und der Stände). Bundesrat, Bundesgerichte und Bundesverwaltung dürfen nur im Rahmen der ihnen von Volk oder Parlament übertragenen Aufgaben aktiv werden. Die Kompetenzen der Bundesversammlung werden in der Bundesverfassung geregelt. Die wesentlichen Kompetenzen sind: Wandelhalle im Bundeshaus In modernen demokratischen Staaten ist alles staatliche Handeln an die Gesetze gebunden. Das heisst, dass der Staat nur dort handeln kann, wo eine allgemeingültige Regelung dies ermöglicht. Die Gesetzgebung ist deshalb die zentrale Aufgabe des Staates. Da das Parlament die höchste demokratische Legitimation aller staatlichen Organe aufweist, ist ihm diese Aufgabe zugetragen. Das Parlament wird deshalb auch als «Legislative» bezeichnet. In der Schweiz werden in denjenigen Bereichen, in welchen die gesetzgebende Gewalt beim Bund liegt, die zur Ausübung dieser Gewalt ergehenden Gesetze von der Bundesversammlung geschaffen. Dazu gehören, auf einer höheren Ebene, die verfassungsändernden Erlasse; auch die Verfassungsrevisionen werden - ausgenommen bei Volksinitiativen - von der Bundesversammlung geschaffen. Das alles unter Vorbehalt des obligatorischen oder fakultativen Referendums. Diese Kompetenz bezieht sich nicht auf die Erhebung von Steuern, sondern auf die Verwendung ihres Ertrages. (Die Steuererhebung wird durch Gesetze geregelt, sie fällt
Parlament (Schweiz), Bundesrat, Bundespräsident, Bundesversammlung, Landsgemeinde, Nationalrat, Ständerat, Kantonsregierung, Staatsrat, Bundesgericht, Bürgergemeinde, Gemeindepräsident, Bundeskanzler, Gemeindeversammlung
Details
| Verlag | Books LLC, Reference Series |
| Ersterscheinung | Mai 2020 |
| Maße | 24.6 cm x 18.9 cm x 0.3 cm |
| Gewicht | 81 Gramm |
| Format | Softcover |
| ISBN-13 | 9781158836833 |
| Seiten | 30 |