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Servus communis und Noxalhaftung

Servus communis und Noxalhaftung

von Armin Heßelschwerdt
Softcover - 9783161640070
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Beschreibung

Die deliktische Noxalhaftung ist eine eigentümliche Erfindung der Römer. Hat ein Sklave ein Delikt begangen, kann der haftende Eigentümer zwischen einer Bußzahlung und der Übereignung des Täters an den Geschädigten wählen. Armin Heßelschwerdt untersucht die Rechtsprobleme, welche entstehen, wenn dieser Sklave als servus communis im Miteigentum mehrerer steht: Im Außenverhältnis haftet jeder Miteigentümer dem Geschädigten mit den Noxalklagen in solidum ; unter den Miteigentümern findet ein Ausgleich mit den Teilungsklagen statt. Richtet sich das Delikt gegen einen der Miteigentümer, kann der Geschädigte keine Noxalklage anstellen; deren Funktion erfüllen die Teilungsklagen. Diese beiden Haftungsprinzipien erklärt der Autor dahingehend, dass sie ihren Ursprung im altrömischen consortium ercto non cito haben. Im klassischen römischen Recht dürften zudem praktische Gründe für ihre Beibehaltung gesprochen haben.

Zugleich ein Beitrag zum Verständnis der Teilungsklagen des römischen Rechts

Details

Verlag Mohr Siebeck
Ersterscheinung 01. April 2025
Maße 23.3 cm x 15.5 cm x 1.1 cm
Gewicht 317 Gramm
Format Softcover
ISBN-13 9783161640070
Auflage 1. Auflage
Seiten 207

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