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Patentrecht

Patentrecht

Softcover - 9781159243432
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Beschreibung

Quelle: Wikipedia. Seiten: 69. Kapitel: Erfindung, Gebrauchsmuster, Europäisches Patentübereinkommen, Patentamt, Softwarepatent, Biopatent, Defensivpublikation, Geschichte des Patentrechts, Europäische Patentorganisation, Europäisches Übereinkommen über Patentstreitigkeiten, Erfinderische Tätigkeit, Computerimplementierte Erfindung, Patentanwalt, Tragik der Anti-Allmende, Stand der Technik, Patent-Troll, Patentklassifikation, Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens, State Street Bank v. Signature Financial Group, Priorität, United States Patent and Trademark Office, RAND, Internationale Patentklassifikation, Patentrecherche, Erfinderberater, Patent Law Reform Act, Erschöpfungsgrundsatz, Inverkehrbringen, Eurasische Patentorganisation, Geheimhaltungsvertrag, Rubber-Tip Pencil Co v. Howard, Espacenet, Straßburger Patentübereinkommen, Patentindex, Open Invention Network, Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt, Patentfamilie, Europäische Patentklassifikation, U-Boot-Patent, Fraunhofer-Patentstelle für die Deutsche Forschung, Kreuzlizenzierung, Patentveredelung, ISO 16016, Lizenzbau, Neuheit, INID, Offenlegungsschrift, Disclaimer, Bestimmungsamt. Auszug: Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Das deutsche Wort wurde im 17. Jahrhundert aus dem französischen patente (¿Bestallungsbrief, Gewerbeschein¿) entlehnt. Dieses ist gekürzt aus lettre patente (¿offener Brief¿) und geht auf das lateinische (littera) patens (¿offener (Beglaubigungs-)Brief des Landesherrn¿) zurück. Ursprünglich war ¿eine Urkunde über bestimmte Rechte¿ gemeint, die heute überwiegende Bedeutung entwickelte sich mit dem modernen Patentwesen seit dem 19. Jahrhundert. PatentbibliothekPatente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind ( Abs. 1 PatG). Die Erfindung ist in der Patentanmeldung so zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann. Zwar wird in Patentanmeldungen üblicherweise nur eine Erfindung beschrieben, jedoch werden in den Patentansprüchen (englisch: Claims), speziell wenn eine grundsätzliche Idee beansprucht werden soll, oft alle möglichen Implementierungen und (auch erst in Zukunft entdeckte) Verwendungen der Idee beansprucht; siehe auch Patentfamilie. Mit der Patenterteilung wird dem Inhaber des Patents ein gegen jedermann wirkendes Recht verliehen, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen (Ausschließlichkeitsrecht) Zwar wird dem Patentinhaber nach S. 1 PatG das alleinige Nutzungsrecht (positives Benutzungsrecht) verliehen, dies findet jedoch seine Grenze beim Aufeinandertreffen mit Verbietungsrechten (z.B. Patenten) Dritter, die älter aber auch jünger sein können. Man spricht dann von einem abhängigen Patent. Dies wird deutlich anhand des folgenden Beispiels: Wird zunächst die Tür erfunden, um endlich die Säcke vor dem Höhleneingang zu eliminieren, kann diese patentiert werden. Nur der Patentinhaber ist dann berechtigt, Türen anzubieten oder herzustellen. Wird während der Laufzeit des Türpatents das Schloss für di

Erfindung, Gebrauchsmuster, Europäisches Patentübereinkommen, Patentamt, Softwarepatent, Biopatent, Defensivpublikation, Geschichte des Patentrechts, Europäische Patentorganisation, Europäisches Übereinkommen über Patentstreitigkeiten

Details

Verlag Books LLC, Reference Series
Ersterscheinung November 2011
Maße 24.6 cm x 18.9 cm x 0.5 cm
Gewicht 154 Gramm
Format Softcover
ISBN-13 9781159243432
Seiten 69