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Beschreibung
Quelle: Wikipedia. Seiten: 56. Kapitel: Musikindustrie, GEMA, Independent, Tonträgerunternehmen, Berlin Music Commission, Preis der deutschen Schallplattenkritik, E-, U- und F-Musik, GEMA-freie Musik, Payola, Recording ban, Musikrecht, Jamendo, Sommerhit, Klingelton, Oricon, Bandpool, Secure Digital Music Initiative, Parental Advisory, Airplay, Rights Protection System, Home Taping Is Killing Music, Spieldauer, Musikzitat, Brill Building, International Standard Music Number, Tonträgervertriebsvertrag, White label, Cut In, Japanese Society for Rights of Authors, Composers and Publishers, Erich Schulze, Musicline.de, Initiative Musik, Netaudio, International Federation of the Phonographic Industry, Groove attack, Record Pool, Remake, Allmusic, Tin Pan Alley, Interessengemeinschaft Songtexte, Musikpromotion, Musikalienhändler, Musicstation, Musikinstrumentenversicherung, Deutsche Phono-Akademie, Musikfachhändler, Artists and Repertoire, Phonoline, GermanSounds, Featuring, WebListen, Endorsement, National Academy of Recording Arts and Sciences, Media Control, The Music Group, Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten, Tape-Trading, Bureau International de l¿Edition Mecanique, Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft, Bundesverband Musikindustrie, International Standard Musical Work Code, United Musicians, Dunlop Manufacturing, Streetteam, Svenska Tonsättares Internationella Musikbyrå, Endorser, Backkatalog, Open Audio License, Musikalienhandel, Soundalike. Auszug: Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Generaldirektionen Berlin und München) die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die als Mitglied in ihr organisiert sind. Andere Verwertungsgesellschaften sind zum Beispiel in Österreich die AKM und in der Schweiz die SUISA. Die Rechtsfähigkeit des wirtschaftlichen Vereins fundiert auf staatlicher Verleihung ( BGB). Vorstandsvorsitzender ist Harald Heker. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Jörg Evers. Die Mitgliedschaft in der GEMA ist notwendigerweise freiwillig, da die sich aus dem Urheberrecht automatisch ergebenden Nutzungsrechte zunächst ausschließlich dem Urheber vorbehalten sind. Da das Urheberrecht selbst nicht übertragbar ist, kann der Urheber nur die Wahrnehmung derselben an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen. Es bleibt einem Urheber also vorbehalten, seine Rechte selbst wahrzunehmen oder diese Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft zu übertragen. Um durch die GEMA vertreten zu werden, müssen Urheber, also Komponisten und Textdichter bzw. ihre Verleger, Mitglied werden. Um dies zu erreichen, schließt die GEMA mit dem Urheber einen Berechtigungsvertrag, der dann das Gesamtrepertoire des betreffenden Urhebers umfasst. Nutzer dieser Werke, hauptsächlich Hersteller von (Bild-/)Tonträgern, Rundfunk- und Fernsehsender, Veranstalter von Live-Musik uvm. erwerben bei der GEMA die jeweils notwendigen Rechte für die Nutzung gegen die Zahlung einer Vergütung, die dann nach Abzug einer Verwaltungsgebühr an die Berechtigten ausgeschüttet wird. Die GEMA ist vereinsrechtlich organisiert. Sie vertritt 64.354 Komponisten, Textdichter und Musikverleger (Stand: 2009). Die Mitglieder verteilen sich auf drei Gruppen: 54.605 angeschlossene Mitglieder, 6.406 außerordentliche Mitglieder und 3.343 ordentliche M...
Musikindustrie, GEMA, Independent, Tonträgerunternehmen, Berlin Music Commission, Preis der deutschen Schallplattenkritik, E-, U- und F-Musik, GEMA-freie Musik, Payola, Recording ban, Musikrecht, Jamendo, Sommerhit, Klingelton, Oricon
Details
| Verlag | Books LLC, Reference Series |
| Ersterscheinung | November 2011 |
| Maße | 24.6 cm x 18.9 cm x 0.4 cm |
| Gewicht | 130 Gramm |
| Format | Softcover |
| ISBN-13 | 9781159191801 |
| Seiten | 56 |