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Immaterialgüterrecht

Immaterialgüterrecht

Softcover - 9781233234165
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Beschreibung

Quelle: Wikipedia. Seiten: 28. Kapitel: Geistiges Eigentum, Biopiraterie, Verwertungsgesellschaft, Anti-Counterfeiting Trade Agreement, WIPO-Development-Agenda, In Praise of Copying, Numerus clausus, Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, Halbleiterschutzrecht, To Steal a Book is an Elegant Offense, Locarno-Klassifikation, Geheimhaltungsvertrag, Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle, Chain of title, Royalties, Organisation Africaine de la Propriété Intellectuelle, Traditionelles Wissen, African Regional Intellectual Property Organization. Auszug: Dieser Artikel wurde aufgrund inhaltlicher und/oder formaler Mängel auf der Qualitätssicherungsseite des Portals Wirtschaft eingetragen.Du kannst helfen, indem Du die dort genannten Mängel beseitigst oder Dich an der Diskussion beteiligst. Geistiges Eigentum (engl. , kurz IP) beschreibt die absoluten Rechte an immateriellen Gütern. Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich gilt zunächst der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit, was bedeutet, dass Ideen und die daraus resultierenden Produkte im Prinzip folgenlos nachgeahmt werden dürfen, obwohl viele Entwicklungen möglicherweise auf Arbeiten anderer aufbauen oder zumindest davon inspiriert oder beeinflusst sein können. Ein generelles Nachahmungsverbot würde die wissenschaftliche, künstlerische und somit die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung behindern und zu Monopolbildungen führen. Demgegenüber würde eine unumschränkte Nachahmungsfreiheit weder Anreiz noch eine finanzielle Basis für kulturelle oder wissenschaftliche Leistungen bieten, wenn eine originäre Leistung und Plagiat gleichgesetzt werden würden. Die Lösung dieses Dilemmas ist ein geschichtlicher, im 3. Jahrtausend n. Chr. noch nicht abgeschlossener Prozess. Erfindungen gab es schon in der Antike, wie z.B. die der archimedischen Schraube oder des Zahnrads durch Ktesibios. Jedoch war der Gedanke des Schutzes des geistigen Eigentums bis ins 14. Jahrhundert unbekannt, weil der Gesichtspunkt der Ideenverwertung in der handwerklichen Produktion weniger wichtig war. Im Mittelalter gab es nur ansatzweise ein Recht am geistigen Eigentum. Es gab jedoch in einzelnen frühen Kulturen zeitlich und räumlich begrenzte Nutzungsrechte, beispielsweise an Rezepten oder an Zunftgeheimnissen. Sofern keine Verbote bestanden, war eine Nachahmung erlaubt. Vor der Erfindung des Buchdruckes durfte ein Buch beispielsweise abgeschrieben werden. Die Bearbeitung eines Stoffes durch viele verschiedene Künstler und Autoren war der Normalfall, ebenso die Übernahme oder

Geistiges Eigentum, Biopiraterie, Verwertungsgesellschaft, Anti-Counterfeiting Trade Agreement, WIPO-Development-Agenda, In Praise of Copying, Numerus clausus, Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums

Details

Verlag Books LLC, Reference Series
Ersterscheinung Oktober 2012
Maße 24.6 cm x 18.9 cm x 0.3 cm
Gewicht 78 Gramm
Format Softcover
ISBN-13 9781233234165
Seiten 28

Schlagwörter