✍️ 🧑‍🦱 💚 Autor:innen verdienen bei uns doppelt. Dank euch haben sie so schon 379.645 € mehr verdient. → Mehr erfahren 💪 📚 🙏

Große Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Große Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

von Lukas Zanzinger
Softcover - 9783656432685
17,95 €
  • Versandkostenfrei
Auf meine Merkliste
  • Hinweis: Print on Demand. Lieferbar in 5 Tagen.
  • Lieferzeit nach Versand: ca. 1-2 Tage
  • inkl. MwSt. & Versandkosten (innerhalb Deutschlands)

Autorenfreundlich Bücher kaufen?!

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 9, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Baurecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Prüfungsumfang, Pflichtprogramm, Sachbescheidungsinteresse (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 HS 2 BayBO)

Hier hat der N seinen Antrag an das Amtsgericht (AG) Würzburg gerichtet. Die Amtsgerichte (§ 23 GVG) sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit (§ 12 GVG). Gemäß § 13 GVG sind die ordentlichen Gerichte nicht zuständig, wenn der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Dazu müsste eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art vorliegen und keine aufdrängenden oder abdrängenden Sonderzuweisungen bestehen (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO). Eine aufdrängende Sonderzuweisung sieht das Baurecht nicht vor. Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit liegt nach der sog. "modifizierten Subjektstheorie" dann vor, wenn durch die streitentscheidende Norm ein Hoheitsträger berechtigt oder verpflichtet wird. Vorliegend richtet sich der N laut Sachverhalt ausdrücklich gegen die dem B erteilte Baugenehmigung. Nach Art. 55 Abs. 1, Art 68 Abs. 1 BayBO bedarf die Errichtung von Anlagen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Folglich wird hier ein Hoheitsträger ermächtigt. Es liegt mithin eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor.

Details

Verlag GRIN Verlag
Ersterscheinung Juni 2013
Maße 21 cm x 14.8 cm x 0.3 cm
Gewicht 62 Gramm
Format Softcover
ISBN-13 9783656432685
Auflage 2. Auflage
Seiten 32

Schlagwörter