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Beschreibung
Quelle: Wikipedia. Seiten: 25. Kapitel: Bildrechte, Panoramafreiheit, Recht am eigenen Bild, Caroline-Urteile, Recht der Bilder, Lichtbildwerk, Recht am Bild der eigenen Sache, Bildzitat, Beiwerk, Hundertwasserentscheidung, Fotografiererlaubnis, Modelvertrag, Fotografierverbot. Auszug: Die Bildrechte sind die Urheberrechte des Urhebers beziehungsweise Lichtbildners für seine Fotografien. Zu unterscheiden ist der Begriff Bildrecht vom Recht am eigenen Bild des Abgebildeten. Ferner bezeichnen Museen und andere Eigentümer von Kunstgegenständen ihre Vermarktungsansprüche auf Abbildungen und Reproduktionen ihres Eigentums auch dann als Bildrechte, wenn der Schutz nach dem Urheberrecht abgelaufen ist. Sie berufen sich dabei auf ihr Hausrecht und ihre Eigentumsrechte. Siehe auch: Fotorecht Als die wichtigste internationale Grundlage auf dem Gebiet des Urheberrechts gilt die Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ) (BGBl. 1973 II S. 1071, 1985 II S. 81), ursprünglich Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst vom 9. September 1886. Sie verlangt allgemein mindestens 50 Jahre Schutzdauer für Werke nach dem Tod des Urhebers, sowie mindestens 25 Jahre für fotografische Werke (Art. 7 Abs. 4 RBÜ) als Mindeststandard für die nationale Gesetzgebung. Darüber hinaus gibt es das Welturheberrechtsabkommen vom 6. September 1952 (BGBl. Teil II/1955, S. 101 ff.) revidiert am 24. Juli 1971 in Paris (BGBl. Teil II/1973, S. 1111 ff.). Die Werke der Angehörigen der anderen vertragschließenden Staaten werden hierdurch wie die auf eigenem Gebiet veröffentlichten Werke der eigenen Staatsangehörigen geschützt. Diese Rechte werden in Deutschland heute im Urheberrechtsgesetz festgelegt. Zu den Verwertungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz gehören Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte und Veröffentlichungsrechte, zu den Persönlichkeitsrechten zählen das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (z. B. Nennung des Namens) und das Verbot der Entstellung. Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland im Kunsturheberrechtsgesetz geregelt. Das Urheberrecht wird durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte festgelegt. Das Urheberrecht wird im Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Sch
Bildrechte, Panoramafreiheit, Recht am eigenen Bild, Caroline-Urteile, Recht der Bilder, Lichtbildwerk, Recht am Bild der eigenen Sache, Bildzitat, Beiwerk, Hundertwasserentscheidung, Fotografiererlaubnis, Modelvertrag, Fotografierverbot
Details
| Verlag | Books LLC, Reference Series |
| Ersterscheinung | November 2011 |
| Maße | 24.6 cm x 18.9 cm x 0.2 cm |
| Gewicht | 72 Gramm |
| Format | Softcover |
| ISBN-13 | 9781158985869 |
| Seiten | 25 |