{"product_id":"die-stellung-des-49a-im-system-des-reichsstrafgesetzbuchs-inaugural-dissertation-von-walther-haeger","title":"Die Stellung des § 49a im System des Reichsstrafgesetzbuchs","description":"Frontmatter -- Inhalt -- Vorbemerkung -- Einleitung. Allgemeine Entstehungsgeschichte des § 49 a. -- § 1. Straflosigkeit der versuchten Anstiftung war ein Dogma, das im Prinzip bis 1876 galt -- § 2. Hierin ließ die Schaffung des § 49 a eine bedeutende Änderung eintreten -- I. Teil. Die systematische Stellung des § 49 im Allgemeinen Teil -- § 3. Die Tat, zu der aufgefordert wird, muß sich als ein Verbrechen darstellen -- § 4. Der Aufforderung zu einem Verbrechen ist die Teilnahme an einem solchen gleichgestellt -- § 5. Die Aufforderung ist ein im allgemeinen engerer Begriff als die Anstiftung -- § 6. Die Aufforderung des § 49 a stellt keinen Anstiftungsversuch dar -- § 7. Obwohl also die Aufforderung des § 49a mit der Anstiftung begrifflich wenig gemein hat, so stehen sich doch die §§ 48 und 49a in ihrer Anwendung ziemlich nahe -- § 8 Trotzdem gehört §49a nach seiner systematischen Stellung nicht in den allgemeinen Teil, da er außer der Aufforderung noch 3 besondere Delikte unter Strafe stellt, nämlic -- II. Teil. Die systematische Stellung des § 49a im Besonderen Teil -- § 9. Die herrschende Lehre bestimmt das Verhältnis von §§85, III, 159 zu 49a als Spezialität, das von § 333 zu §49a als Idealkon-kürrenz -- § 10. Dies ist jedoch unhaltbar, da die Begriffe nicht konsequent angewendet sind -- § 11. Die herrschende Lehre unterscheidet nämlich: Idealkonkurrenz und Gesetzeskonkurrenz, und teilt die letztere weiter in Spezialität und Subsidiarität -- § 12. Bei konsequenter Anwendung dieser Begriffe kann sie keinen dieser Konkurrenzfälle als gegeben erachten -- § 13. Daher kann die Art, wie die herrschende Lehre jene Begriffe konstruiert, nicht einwandfrei sein; man muß vielmehr die Konkurrenzfälle betrachten mit Rücksicht auf eine bestimmte Tat und gelangt so ebenfalls zu der Unterscheidung von Gesetzeskonkurrenz und Idealkonkurrenz, indem man jedoch die letztere in „Ideal-konkurrenz im engeren Sinne\" und Subsidiarität gruppiert -- § 14. Obwohl hierdurch die Fälle der Subsidiarität bedeutend verringert, ja fast ganz beseitigt werden, so können wir doch diese Art der Konkurrenz nicht völlig entbehren -- § 15. Bei konsequenter Anwendung dieser Konkurrenzbegriffe gelangen wir zur Annahme der Spezialität zwischen § 49a einerseits und den §§85, m, 159 und 333 andererseits -- § 16. Diese Ansicht allein wird der Meinung des Reichstages und der Entstehungsgeschichte des § 49a gerecht und führt zu billigeren Resultaten -- § 17. Schlußwort -- Thesen -- Lebenslauf\u003cdiv class=\"aw-variant-hidden-subtitle-div\" id=\"aw-variant-subtitle-9783111098296\"\u003e\u003ch3\u003eInaugural Dissertation\u003c\/h3\u003e\u003c\/div\u003e","brand":"Libri","offers":[{"title":"Hardcover - 9783111098296","offer_id":31814345654365,"sku":"9783111098296","price":109.95,"currency_code":"EUR","in_stock":true}],"thumbnail_url":"\/\/cdn.shopify.com\/s\/files\/1\/0940\/0622\/files\/23941bb6-c010-4f19-a0c7-c041eb893569.jpg?v=1770354574","url":"https:\/\/shop.autorenwelt.de\/products\/die-stellung-des-49a-im-system-des-reichsstrafgesetzbuchs-inaugural-dissertation-von-walther-haeger","provider":"Autorenwelt Shop","version":"1.0","type":"link"}