{"product_id":"die-massstabe-der-pflichtverletzung-bei-vorstandsvergutungen-bei-aktiengesellschaften-mannesmann-von-johannes-stelzer","title":"Die Maßstäbe der Pflichtverletzung bei Vorstandsvergütungen bei Aktiengesellschaften (Mannesmann)","description":"\u003cp\u003eStudienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 16, Universität Augsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Vorstandsvergütungen stellen, in einer von Wirtschafts- und Bankenkrise\u003c\/p\u003e\u003cp\u003egezeichneten Zeit, ein kontrovers und überwiegend polemisch diskutiertes Thema\u003c\/p\u003e\u003cp\u003edar. In einer Zeit, in der sich der gemeine Bürger durch die Oberschicht beraubt\u003c\/p\u003e\u003cp\u003efühlt, vom Staat alleine gelassen sieht und einer vermeintlich hilflosen Justiz ins\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eAuge blickt, sorgt der Tatbestand der Untreue mit seinen Fällen für sehr viel\u003c\/p\u003e\u003cp\u003epathetischen Zündstoff. Doch ein genauerer Blick, auf diesen seit jeher\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eumstrittenen Tatbestand, lohnt sich.\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eDie Untreue unterscheidet zwei Varianten, deren Verhältnis zueinander von\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eRechtsprechung und Lehre heftig diskutiert werden; den Missbrauchs- und den\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eTreubruchtatbestand. Nach h.M. bildet Ersterer nur einen Spezialfall der zweiten\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eVariante und ist insofern lex specialis. Beiden Varianten ist, dieser Ansicht nach,\u003c\/p\u003e\u003cp\u003edie Anforderung an die Vermögensbetreuungspflicht und den Vermögensschaden\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eidentisch zu eigen. Der Unterschied liegt also in der Tathandlung selbst und kann\u003c\/p\u003e\u003cp\u003efür die hier behandelte Thematik i.E. offen bleiben, da der entscheidende\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eUnterschied letztendlich darin liegt, ob die Zuwendung zivilrechtlich wirksam ist.\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eIst dies der Fall, so handelt es sich um den Missbrauchstatbestand. Bei fehlender\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eWirksamkeit und Nichtigkeit greift der umfassendere Treubruchstatbestand. Drehund\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eAngelpunkt ist hier also die Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eselbst und deren Verhältnis hin zur gesellschaftsrechtlichen Pflichtverletzung. Aus\u003c\/p\u003e\u003cp\u003ediesem Grund beginnt die Prüfung immer bei einem Verstoß gegen privat- oder\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eöffentlich-rechtliche Pflichten. Durch die Einheit der Rechtsordnung ergibt sich\u003c\/p\u003e\u003cp\u003edaraus eine akzessorische Primärrechtsbindung, die sich auch umgekehrt aus der\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eultima ratio-Funktion des Strafrechts ergibt. Somit ist ein Verhalten, das in zivilund\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eöffentlich-rechtlicher Hinsicht erlaubt ist, niemals als pflichtwidrig i.S.d. §\u003c\/p\u003e\u003cp\u003e226 StGB zu bewerten. Auch ist der Strafrechtler selbst bei der Frage, ob ein\u003c\/p\u003e\u003cp\u003ePrimärrechtsverstoß vorliegt, nicht an die herrschende bzw. einhellige Auslegung\u003c\/p\u003e\u003cp\u003edes Primärrechts gebunden, so dass zwar eine Primärrechts-, aber keine\u003c\/p\u003e\u003cp\u003ePrimärrechtlerakzessorietät des Strafrechts die Folge ist. Hierfür spricht, in\u003c\/p\u003e\u003cp\u003ebesonderem Maße, die erhöhte Anforderung an das Strafrecht, durch die\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eBeachtung des Bestimmtheitsgebots Art. 103 II GG, selbst.\u003c\/p\u003e\u003cdiv class=\"aw-variant-hidden-subtitle-div\" id=\"aw-variant-subtitle-9783656636359\"\u003e\u003ch3\u003e\u003c\/h3\u003e\u003c\/div\u003e","brand":"Libri","offers":[{"title":"Softcover - 9783656636359","offer_id":39433375613021,"sku":"9783656636359","price":17.95,"currency_code":"EUR","in_stock":true}],"thumbnail_url":"\/\/cdn.shopify.com\/s\/files\/1\/0940\/0622\/files\/f7c32a3f-fb7c-424c-a9ab-89b61fb3c5f1.jpg?v=1778134109","url":"https:\/\/shop.autorenwelt.de\/products\/die-massstabe-der-pflichtverletzung-bei-vorstandsvergutungen-bei-aktiengesellschaften-mannesmann-von-johannes-stelzer","provider":"Autorenwelt Shop","version":"1.0","type":"link"}