{"product_id":"liberalitas-legibus-et-aequitate-subnixa-von-robin-repnow","title":"Liberalitas legibus et aequitate subnixa","description":"\n                                \n                \u003cp\u003e\n                                        In der Spätantike konnten Privatpersonen in verschiedenen Situationen Grundstücke oder andere Vermögenswerte durch Akte des Kaisers oder der Verwaltung erwerben. Häufig stammten diese aus Konfiskationen, etwa erbenloser Nachlässe (\n                    \n                    \u003ci\u003ebona vacantia\u003c\/i\u003e\n                                        , \n                    \n                    \u003ci\u003ecaduca\u003c\/i\u003e\n                                        ), des Vermögens verurteilter Straftäter (\n                    \n                    \u003ci\u003ebona damnatorum\u003c\/i\u003e\n                                        ) oder herrenloser Sklaven (\n                    \n                    \u003ci\u003evaga mancipia\u003c\/i\u003e\n                                        ). Da der \n                    \n                    \u003ci\u003efiscus\u003c\/i\u003e\n                                         diese Güter oft nicht wirtschaftlich nutzen konnte und der Kaiser zugleich politischem Druck ausgesetzt war, einflussreiche Personen zu belohnen, wurden sie vielfach weitergegeben - teils entgeltlich, häufig aber auch unentgeltlich. Dabei entwickelte sich ein Verfahren, in dem Privatleute mittels einer \n                    \n                    \u003ci\u003epetitio\u003c\/i\u003e\n                                         eine kaiserliche Zuwendung beantragen konnten.\n                    \n                    \u003cbr\u003e\n                                         Die Arbeit untersucht anhand spätantiker Kaiserkonstitutionen dieses Verfahren sowie die privatrechtliche Stellung der Empfänger. Die Analyse zeigt, dass diese in der Regel Eigentum erwarben - selbst dann, wenn die Sachen nicht dem \n                    \n                    \u003ci\u003efiscus\u003c\/i\u003e\n                                         zustanden. Da ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten im römischen Recht grundsätzlich ausgeschlossen war, ist dieser Eigentumserwerb als Erwerb durch Hoheitsakt zu verstehen.\n                    \n                    \u003cbr\u003e\n                                         Zugleich wird deutlich, dass die spätantiken Kaiser differenzierte und durchdachte Regelungen trafen und um einen gerechten Interessenausgleich bemüht waren. Ein Verfall der Rechtskultur, wie ihn die These vom spätantiken Vulgarrecht annimmt, lässt sich nicht feststellen.\n                \n                \u003c\/p\u003e\n                            \n            \u003cdiv class=\"aw-variant-hidden-subtitle-div\" id=\"aw-variant-subtitle-9783162003478\"\u003e\u003ch3\u003eRechtserwerb durch kaiserliche Eigentumszuweisung in der Spätantike\u003c\/h3\u003e\u003c\/div\u003e","brand":"Autorenwelt Shop","offers":[{"title":"Hardcover - 9783162003478","offer_id":57926453330245,"sku":"9783162003478","price":140.0,"currency_code":"EUR","in_stock":true}],"thumbnail_url":"\/\/cdn.shopify.com\/s\/files\/1\/0940\/0622\/files\/79c2abf4-dd20-4643-ae31-500d912213c4.jpg?v=1781065242","url":"https:\/\/shop.autorenwelt.de\/en\/products\/liberalitas-legibus-et-aequitate-subnixa-von-robin-repnow","provider":"Autorenwelt Shop","version":"1.0","type":"link"}