{"product_id":"festlegung-maximaler-einsatzdauer-von-zeitarbeiterinnen-als-schutz-gegen-deren-missbrauch-von-eugenia-gerner","title":"Festlegung maximaler Einsatzdauer von ZeitarbeiterInnen als Schutz gegen deren Missbrauch","description":"\u003cp\u003eBachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, Fachhochschule Nordhausen, Veranstaltung: öffentliche Betriebswirtschaft\/public Management, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein langjährig beschäftigter Leiharbeiter bei demselben Entleiher verklagte sein Aufnahmebetrieb auf eine Übernahme in das normale Arbeitsverhältnis und auf den Ausgleich der Lohndifferenz wegen der nicht mehr vorübergehenden\u003c\/p\u003e\u003cp\u003enach §1 Absatz 1 Satz 2 AÜG, sondern dauerhaften, Beschäftigung. (Vgl. BAG 2013) Seiner Klage gab das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg statt. (LAG) (Vgl. LAG 2012) Das Bundesarbeitsgericht (BAG) (Vgl. BAG 2013) lehnte die Klage des Beschäftigten jedoch aufgrund fehlender planwidriger Regelungslücke ab, denn bei vorhandener Überlassungserlaubnis gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 AÜG kein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und den überlassenen Arbeitnehmer\/innen auch bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung begründet wird. (Vgl. BAG 2013, Rn 9 ff.) Die angemessenen und abschreckenden Sanktionen einer nicht mehr vorübergehenden Überlassung kann der deutsche Gesetzgeber, laut der Richtlinie 2008\/104\/EG, festlegen. (Vgl. BAG 2014, 23)\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eIm Juni 2013 betrug die Zahl der Arbeitnehmer\/innen auf Basis der Arbeitnehmerüberlassung 852 Tausend. (Vgl. Bundesagentur für Arbeit 2014, 8) Die Arbeitnehmer\/innen verrichten nicht nur die gleiche Arbeit wie die  Stammbelegschaft der Einsatzbetriebe, sondern bringen auch häufig hohe Flexibilität und Erfahrung mit. (Vgl. Gutmann\/Kilian 2011, 127 f.) Dabei haben sie oft, trotz des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Sinne von § 10 Absatz 4 AÜG, nicht zufrieden stellende Arbeitsplatzbedingungen und geringere Bezahlung. (Vgl. Siemund 2013,, 246) Die überlassenen Arbeitnehmer\/innen erhoffen einen unbefristeten Arbeitsvertrag und die Übernahme in die Einsatzfirma.\u003c\/p\u003e\u003cp\u003e(Vgl. Galais at al. 2014, 1997) Für nur rund 14 Prozent der Beschäftigten geht dieser Wunsch in Erfüllung. (IW Consult GmbH 2011, 32 ff.) Offensichtlich liegt hier ein Missbrauch der Arbeitnehmer\/innen vor. Um diesen zu reduzieren\u003c\/p\u003e\u003cp\u003ewurde im Laufe der öffentlichen Diskussion zum Thema \"Zeitarbeit\" die zeitliche Definition des im Gesetz enthaltenen Wortlauts \"vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung\" von der Regierung gefordert. (Vgl. Stenslik\/Heine 2013, 2183 f.) Daraufhin sieht der aktuelle Koalitionsvertrag eine maximale\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eBeschäftigungsdauer der Zeitarbeiter von 18 Monaten vor. (Vgl.\u003c\/p\u003e\u003cp\u003eBundesregierung 2014, 69) [...]\u003c\/p\u003e\u003cdiv class=\"aw-variant-hidden-subtitle-div\" id=\"aw-variant-subtitle-9783656893790\"\u003e\u003ch3\u003e\u003c\/h3\u003e\u003c\/div\u003e","brand":"Libri","offers":[{"title":"Softcover - 9783656893790","offer_id":39447209640029,"sku":"9783656893790","price":27.95,"currency_code":"EUR","in_stock":true}],"thumbnail_url":"\/\/cdn.shopify.com\/s\/files\/1\/0940\/0622\/files\/883c35d5-4379-4376-8cb4-49b549b4a9c9.jpg?v=1778214004","url":"https:\/\/shop.autorenwelt.de\/en\/products\/festlegung-maximaler-einsatzdauer-von-zeitarbeiterinnen-als-schutz-gegen-deren-missbrauch-von-eugenia-gerner","provider":"Autorenwelt Shop","version":"1.0","type":"link"}